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Sonnenschutz auch im Auto notwendig
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Symbolbild

Hinter einer Scheibe – zum Beispiel im Auto – ist man vor der Sonne geschützt, meinen viele. Ein Irrtum, den Ihre Haut Ihnen sehr übelnehmen kann. Ihre Margarethen Apotheke gibt Ihnen Tipps zum optimalen Sonnenschutz.

Sonnenschutz ist wichtig, um Sonnenbrand zu verhindern und Hautkrebs vorzubeugen. Das ist vielen klar und im Freien cremen wir uns regelmäßig mit Sonnencreme ein. Dass Scheiben vor der Sonne schützen, stimmt jedoch nur zum Teil. Die Windschutzscheibe des Autos filtert UV-B-Strahlung – welche hauptsächlich für einen Sonnenbrand verantwortlich ist – und auch die weniger energiereiche UV-A-Strahlung. Die Seitenscheiben lassen diese jedoch passieren. UV-A-Strahlung ist zwar weniger energiereich als UV-B-Strahlung, schädigt die Haut aber ebenfalls. Sie ist an der Entstehung von Hautkrebs beteiligt und lässt die Haut schneller altern.

Kleidung ist der beste Schutz

Am besten schützt Kleidung vor den Strahlen. Wer sich wenig mit Kleidung bedecken möchte, sollte zumindest die Arme und das Gesicht mit Sonnencreme eincremen. Kinder auf dem Rücksitz sollten zusätzlich mit Hilfe von Sonnenblenden an den seitlichen Autoscheiben geschützt werden.

Weil auch die Augen durch UV-Strahlung geschädigt werden können, sollten Fahrer und Mitfahrer eine Sonnenbrille tragen, am besten mit 100 Prozent UV-A- und UV-B-Schutz.

UV-Index als Richtlinie

Der UV-Index gibt an, mit wie viel UV-Strahlung am Tag zu rechnen ist. Die Werte reichen von 1 (gering) bis 11 (extrem). Auf den Seiten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) findet man eine Vorhersage für den jeweiligen Tag. Bereits ab einem UV-Index von 3 sind laut DWD Schutzmaßnahmen erforderlich.

Sonnencreme mit individuell ausreichendem Lichtschutzfaktor verwenden

Ohne Sonnenschutz können wir uns nur sehr kurze Zeit der Sonne aussetzen. Diese Zeitspanne wird als Eigenschutz-Zeit bezeichnet und hängt vom persönlichen Hauttyp ab. Helle Hauttypen kommen auf maximal 15 Minuten Eigenschutzzeit, dunkle Hauttypen auf 30 – 40 Minuten. Das hängt auch davon ab, wie stark die UV-Strahlung am jeweiligen Tag ist. Mit Sonnencreme kann man die Eigenschutz-Zeit entsprechend verlängern.

Wie lange Sie mit Sonnencreme in der Sonne bleiben können, berechnen Sie ganz einfach selbst. Dazu wird die Eigenschutzzeit mit dem Lichtschutzfaktor multipliziert. Bei zehn Minuten Eigenschutzzeit und einer Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor 30 ergibt das also 300 Minuten Sonne ohne Sonnenbrand – allerdings nur, wenn Sie regelmäßig und ausreichend nachcremen.

In Ihrer Margarethen Apotheke bekommen Sie Produkte mit einem Lichtschutzfaktor bis 50+. Wir bieten Fluids, Cremes oder Lotiones an, je nach Hauttyp und auch für „Problemhaut“ wie z. B. Akne, Pigmentstörungen oder für allergiegefährdete Haut. Für Kinder sollten Sie ebenfalls spezielle Sonnenschutzmittel verwenden.

Was ist beim Eincremen beachten?

Viel hilft viel – das ist bei Sonnencreme durchaus einmal richtig. Um den angegebenen Lichtschutzfaktor zu erreichen, muss ein Erwachsener etwa 30 bis 40 ml für den gesamten Körper verwenden. Besonders gut sollten Sie Körperstellen schützen, die der Sonnenstrahlung stark ausgesetzt sind, wie z. B. die unbehaarte Kopfhaut (oder der Scheitel), die Nase, die Haut rund um die Augen, die Wangen, Ohren, Lippen, Schultern und die Fußrücken. Hier können Sie auch einen höheren Lichtschutzfaktor als für den restlichen Körper verwenden.

Cremen Sie sich nicht erst in der Sonne ein, sondern schon 20 bis 30 Minuten vorher, damit sich die volle Wirkung bereits entfalten kann. Aller zwei Stunden und nach einem Aufenthalt im Wasser sollten Sie nachcremen.

Alte Sonnencreme entsorgen

Abgelaufene Sonnencreme sollten Sie besser nicht mehr verwenden. Zwar ist der UV-Schutz nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum nicht sofort weg, er kann aber deutlich nachlassen. War die Sonnencreme häufig hoher Hitze ausgesetzt, z. B. in der Strandtasche, sollte sie in der nächsten Saison ebenfalls nicht mehr verwendet werden, auch wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum noch nicht überschritten ist. Besondere Vorsicht ist bei Cremes mit dem Inhaltsstoff Octocrylen geboten, der bei längerer Lagerung krebserregendes Benzophenon bilden kann.

Michael Feistner,

Ihr Apotheker
Ihr Apotheker Michael Feistner

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  1. 1 Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
  2. 2 Angabe nach der deutschen Arzneimitteltaxe Apothekenerstattungspreis (AEP). Der AEP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AEP ist ein von den Apotheken in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel. Er entspricht in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Abgabepreis, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet. Der AEP ist der allgemeine Erstattungspreis im Falle einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, vor Abzug eines Zwangsrabattes (zur Zeit 5%) nach §130 Abs. 1 SGB V.
  3. 3 Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP).

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