Telefon: 08453 1484

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für diese Webseite.

Wir sind als Betreiber dieser Webseite bemüht, unsere digitalen Angebote im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act – EAA), umgesetzt durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), barrierefrei zugänglich zu machen.

Unterstützung durch amamedis GmbH

Um die Barrierefreiheit dieser Webseite kontinuierlich sicherzustellen und zu verbessern, arbeiten wir mit der Firma amamedis GmbH, Lützowstraße 11a, 04155 Leipzig, zusammen. Die amamedis GmbH unterstützt uns bei der technischen Überwachung und ist von uns beauftragt, Rückmeldungen zur Barrierefreiheit für diese Webseite entgegenzunehmen und im ersten Schritt zu bearbeiten.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absatz 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die technischen Anforderungen basieren auf der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549.

Diese Webseite ist aktuell teilweise barrierefrei mit den genannten Anforderungen vereinbar. Wir orientieren uns an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA.

Noch nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen noch nicht vollständig barrierefrei:

  • Farbkontraste: Einige Elemente folgen unserem Markendesign und können niedrigeren Kontrast aufweisen. Die charakteristische Farbgebung ist integraler Bestandteil unserer Markenidentität. Gemäß § 12 Abs. 2 BFSG nehmen wir für Elemente des Markenbranding eine Ausnahme in Anspruch. Alle wesentlichen Informationen werden zusätzlich in ausreichendem Kontrast bereitgestellt.
  • Überschriftenhierarchie: Auf wenigen Seiten (z. B. Startseite oder „Meine Angebote“) gibt es Abweichungen in der Überschriftenhierarchie.
  • Optische Hervorhebungen: Bestimmte Objekte (z. B. Preisangaben in Angeboten) werden bewusst optisch hervorgehoben, sind jedoch keine Überschriften im eigentlichen Sinne. Reader-Meldungen sind in diesem Fall Interpretationsfehler.
  • Bilder und Grafiken: Die Überprüfung und Ergänzung von Alternativtexten ist ein fortlaufender Prozess. Wenige Bilder enthalten derzeit noch keinen Alt-Text oder haben aus inhaltlichen Gründen längere Beschreibungen.
  • Labels: Einige variable Bereiche wie Monatsangaben oder Akkordeon-Designs sind nicht mit einem Label versehen, werden aber korrekt angezeigt. Wir arbeiten an der barrierefreien Anpassung.
  • NoScript: NoScript (für JavaScript) wird partiell unterstützt, hat aber keinen Einfluss auf die grundlegende Barrierefreiheit.
  • Verlinkung: Links werden teilweise mehrfach verwendet, wenn dies inhaltlich sinnvoll erscheint. Entsprechende Reader-Meldungen sind ohne Belang.
  • PDF-Dokumente: Nicht alle PDF-Dokumente sind optimal für Screenreader aufbereitet. Wir arbeiten daran, diese sukzessive barrierefrei bereitzustellen.
  • Videos: Nicht alle Videos verfügen über vollständige Untertitel oder Audiodeskriptionen. Die Ergänzung wird schrittweise vorgenommen.
  • Tastaturbedienbarkeit: Einzelne interaktive Elemente könnten noch Einschränkungen aufweisen und werden kontinuierlich verbessert.

Wir arbeiten im Rahmen unserer Möglichkeiten und der Betreuungsvereinbarung mit der amamedis GmbH kontinuierlich daran, diese und andere potenzielle Barrieren zu identifizieren und zu beheben.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde im Juni 2025 erstellt. Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte durch eine Selbstbewertung unter Verwendung automatisierter Test-Tools (WAVE, Lighthouse) sowie manueller Stichproben.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie der Auffassung sind, unsere Website enthält schwerwiegende Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, können Sie uns mit dem folgenden Formular darauf aufmerksam machen.

Barriere melden

Hinweis: Da keine direkte Formularübertragung möglich ist, öffnet sich beim Klick auf „Meldung per E-Mail senden“ Ihr E-Mail-Programm mit einer vorbereiteten Nachricht.

Wird automatisch mit der Basis-URL ausgefüllt

Alternative Kontaktmöglichkeiten:

  • Postalisch: amamedis GmbH, Lützowstraße 11a, 04155 Leipzig, Stichwort: Barrierefreiheit

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens können Sie bei der zuständigen Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung stellen, ob die Anforderungen der Barrierefreiheit eingehalten werden.

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und Trägern öffentlicher Gewalt zum Thema Barrierefreiheit außergerichtlich beizulegen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit der Antwort aus dem oben genannten Feedback-Verfahren nicht zufrieden sind. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen keinen Rechtsbeistand.

Kontaktdaten der Schlichtungsstelle:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

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Kontakt

Tel.: 08453 1484

Fax: 08453 9413

E-Mail: margarethen-apo@t-online.de

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Margarethen Apotheke

Marktstraße 4

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Öffnungszeiten

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Samstag
08:00 bis 13:00 Uhr

Abgabe in haushaltsüblichen Mengen, solange der Vorrat reicht. Für Druck- und Satzfehler keine Haftung.

  1. 1 Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
  2. 2 Angabe nach der deutschen Arzneimitteltaxe Apothekenerstattungspreis (AEP). Der AEP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AEP ist ein von den Apotheken in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel. Er entspricht in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Abgabepreis, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet. Der AEP ist der allgemeine Erstattungspreis im Falle einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, vor Abzug eines Zwangsrabattes (zur Zeit 5%) nach §130 Abs. 1 SGB V.
  3. 3 Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP).

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